Diesen Leitfaden stützt sich auf offizielle Daten des Ministeriums für ökologischen Wandel, der ASP (Agentur für Dienstleistungen und Zahlungen) und des öffentlichen Dienstes, um das 2026 geltende Umwandlungsprämienregelwerk zu präsentieren.
Prinzip der Umwandlungsprämie
Die Umwandlungsprämie ist eine Finanzhilfe, die beim Kauf oder der Langzeitmiete eines wenig umweltschädlichen Fahrzeugs gezahlt wird, im Gegenzug für die Verschrottung eines alten, umweltschädlichen Fahrzeugs. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Erneuerung des französischen Fahrzeugbestands zu beschleunigen, dessen Durchschnittsalter 11,2 Jahre beträgt (Quelle: CCFA – Komitee der französischen Automobilhersteller).
Seit 2018 wurden mehr als 1,2 Millionen Umwandlungsprämien gezahlt (Quelle: ASP) und trugen dazu bei, die umweltschädlichsten Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen.
Anspruchsbedingungen
Das zu verschrottende Fahrzeug
Das zu verschrottende Fahrzeug muss alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Benzinfahrzeug: vor dem 1. Januar 2006 zugelassen (Crit'Air-Plakette 3, 4, 5 oder nicht klassifiziert)
- Dieselfahrzeug: vor dem 1. Januar 2011 zugelassen (Crit'Air-Plakette 3, 4, 5 oder nicht klassifiziert)
- Mindestens 12 Monate im Besitz des Antragstellers
- In Frankreich zugelassen sein
- Nicht verpfändet oder mit Widerspruch gegen die Kfz-Schein-Übertragung belastet sein
- An ein zugelassenes VHU-Zentrum (Altfahrzeug) zur Verschrottung abgegeben werden
Das erworbene Fahrzeug
Das neue Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) muss diese Kriterien erfüllen:
- Elektroauto oder aufladbarer Hybrid: Emissionen ≤ 50 g CO₂/km, Preis ≤ 47.000 € inkl. MwSt.
- Crit'Air-1-Auto: Benzin, nach dem 1. Januar 2011 zugelassen, Preis ≤ 25.000 € inkl. MwSt. (nur für modeste Haushalte)
- Elektrofahrrad: Die Umwandlungsprämie ist auch für den Kauf eines Elektrofahrrads zugänglich (bis 1.500 € für modeste Haushalte, 300 € für andere)
Der Antragsteller
- Volljährige natürliche Person mit Wohnsitz in Frankreich sein
- Das Steuereinkommen pro Anteil darf 24.900 € nicht überschreiten (für den maximalen Betrag) – darüber hinaus wird die Prämie reduziert, bleibt aber zugänglich
- In den letzten 3 Jahren keine Umwandlungsprämie erhalten haben
Die Beträge 2026
Für den Kauf eines Elektroautos oder aufladbaren Hybrid
| Einkommenskategorie (RFR/Anteil) | Prämienbetrag |
|---|---|
| ≤ 7.100 € (sehr modeste) | 6.000 € |
| 7.100 € bis 15.400 € | 4.000 € |
| 15.400 € bis 24.900 € | 2.500 € |
| > 24.900 € | 1.500 € |
Zuschlag in ZFE
Ein Zuschlag von 1.000 € wird Personen gewährt, die in einer Zone mit niedrigen Emissionen (ZFE-m) wohnen oder arbeiten. 2026 sind 43 französische Ballungsräume mit mehr als 150.000 Einwohnern als ZFE klassifiziert (Quelle: Ministerium für ökologischen Wandel). Dieser Zuschlag kann mit spezifischen lokalen Zuschüssen für ZFE kumuliert werden.
Für den Kauf eines Crit'Air-1-Fahrzeugs (neueres Benzin)
Vorbehalten für Haushalte, deren RFR/Anteil ≤ 7.100 € beträgt oder deren Arbeitsweg über 30 km liegt:
- 1.500 € für Vielfahrer (> 12.000 km/Jahr) oder entfernt arbeitende Arbeitnehmer
- 1.000 € für andere berechtigte Haushalte
Kumulation mit dem Umweltbonus
Der Hauptvorteil der Umwandlungsprämie ist ihre Kumulation mit dem Umweltbonus. Für einen sehr modestem Haushalt, der ein berechtigtes neues Elektroauto kauft:
| Hilfe | Betrag |
|---|---|
| Umweltbonus | 7.000 € |
| Umwandlungsprämie | 6.000 € |
| ZFE-Zuschlag | 1.000 € |
| Gesamt nationale Hilfen | 14.000 € |
Unter Hinzufügung regionaler Zuschüsse (bis zu 6.000 € in der Île-de-France) kann die Gesamtsumme 20.000 € an Hilfen erreichen und ein günstiges Elektroauto (z.B. Citroën ë-C3 für 23.300 €) auf eine Restbelastung von weniger als 5.000 € reduzieren.
Praktische Schritte
1. Berechtigte Fahrzeuge identifizieren
Konsultieren Sie die Liste der berechtigten Fahrzeuge auf der Website primealaconversion.gouv.fr. Der offizielle Simulator ermöglicht es, die Berechtigung des zu verschrottenden Fahrzeugs und des erworbenen Fahrzeugs zu überprüfen.
2. Das neue Fahrzeug erwerben
Der Kauf (oder die Unterzeichnung des Mietvertrags) muss vor der Verschrottung des alten Fahrzeugs erfolgen. Der Autohändler kann den Betrag der Prämie vorschießen und vom Verkaufspreis abziehen.
3. Das alte Fahrzeug verschrotten
Das alte Fahrzeug muss innerhalb von 3 Monaten vor oder 6 Monaten nach der Rechnungsstellung des neuen Fahrzeugs an ein zugelassenes VHU-Zentrum abgegeben werden. Das VHU-Zentrum stellt ein Verschrottungszertifikat aus, das ein erforderliches Dokument der Bewerbung ist.
4. Den Antrag einreichen
Wenn der Autohändler die Prämie nicht vorgeschossen hat, muss der Antrag online auf primealaconversion.gouv.fr innerhalb von 6 Monaten nach der Rechnungsstellung eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein des zu verschrottenden Fahrzeugs
- Verschrottungszertifikat VHU
- Rechnung oder Mietvertrag des neuen Fahrzeugs
- Kfz-Schein des neuen Fahrzeugs
- Letzter Steuerbescheid
- IBAN
Auszahlungsfrist: 4 bis 8 Wochen (Quelle: ASP).
Um den Gesamtbetrag der verfügbaren Automobilzuschüsse basierend auf der persönlichen Situation und der Art des geplanten Fahrzeugs zu berechnen, ermöglicht das Tool zur Simulation von Automobilzuschüssen von BoostPro IA, in wenigen Minuten eine genaue Schätzung zu erhalten.