Viele Handwerker im Bauwesen kennen den gleichen Werdegang: Nach einigen Jahren als Einzelunternehmer stellen sie ihre ersten Mitarbeiter ein und sehen ihren Umsatz auf mehrere Hunderttausend Euro ansteigen. Die größte Herausforderung besteht oft nicht darin, Kunden zu finden, sondern den Übergang vom ausführenden Handwerker zum Unternehmensleiter zu schaffen.
Hier sind die wichtigsten Schritte dieses Übergangs, zusammengefasst aus der Erfahrung vieler Fachleute der Branche.
Schritt 1: Überprüfen Sie, ob die Nachfrage die Einstellung rechtfertigt
Bevor Sie einstellen, stellen Sie sich drei Fragen:
- Lehnen Sie regelmäßig Baustellen aufgrund mangelnder Verfügbarkeit ab?
- Ist Ihr Auftragsbestand über 3 Monate oder länger gefüllt?
- Stellen die abgelehnten Baustellen mindestens die jährlichen Kosten eines Arbeiters dar (35.000 bis 45.000 € brutto)?
Wenn die Antwort auf alle drei Fragen ja lautet, ist die Einstellung wirtschaftlich gerechtfertigt. Wenn Sie unsicher sind, beginnen Sie mit Leiharbeit oder Unteraufträgen, um die Auslastung zu testen.
Schritt 2: Passen Sie die Rechtsform an
Als Einzelunternehmer können Sie nicht einfach einstellen (Umsatzgrenze und keine Mehrwertsteuerrückerstattung). Der Wechsel zu einer GmbH oder UG ist oft notwendig.
Vergleich für einen Bauhandwerker:
| Kriterium | EURL/SARL | SASU/SAS |
|---|---|---|
| Vermögensschutz | Ja | Ja |
| Sozialversicherungsbeiträge Geschäftsführer | ~45% (TNS) | ~65% (angestelltenverhältnisähnlich) |
| Mehrwertsteuerrückerstattung | Ja | Ja |
| Zugang zu öffentlichen Aufträgen | Glaubwürdiger | Glaubwürdiger |
Für die meisten Bauhandwerker bleibt die EURL (oder GmbH mit Partner) die optimale Wahl aufgrund der niedrigeren TNS-Sozialversicherungsbeiträge.
Schritt 3: Sichern Sie die Liquidität
Die erste Einstellung führt zu einer Liquiditätslücke: Sie zahlen den Arbeitnehmer, bevor Sie die von ihm ausgeführten Baustellen einnehmen.
Goldene Regel: Verfügen Sie über eine Liquiditätsreserve von 3 Monaten Lohnmasse, bevor Sie einstellen. Für einen qualifizierten Arbeiter mit 2.200 € Bruttoverdienst:
- Bruttolohn: 2.200 €
- Arbeitgeberanteile: ~1.100 €
- Gesamtkosten monatlich: ~3.300 €
- Notwendige Reserve: 9.900 €
Wenn Sie diese Reserve nicht haben, kann ein Gründerdarlehen (Initiative France) oder ein Liquiditätsdarlehen der KfW-Bankengruppe diese aufbauen.
Schritt 4: Intelligent einstellen
Das Baugewerbe leidet unter chronischem Fachkräftemangel. Um gute Profile anzuziehen:
- Attraktive Vergütung: Richten Sie sich nach den Tarifschemas des Baugewerbes, möglicherweise etwas darüber
- Arbeitsbedingungen: Baustelle Fahrzeug, gute Ausrüstung, Einhaltung der Arbeitszeiten
- Rekrutierungskanäle: Arbeitsagentur, Handwerkskammer, berufliche soziale Netzwerke, Mundpropaganda (Empfehlungsprämie)
- Lehrlingsausbildung: Ein Lehrling kostet wenig (staatliche Beihilfen bis zu 6.000 €) und Sie bilden einen zukünftigen treuen Mitarbeiter aus
Schritt 5: Strukturieren Sie die Organisation
Mit 3-5 Mitarbeitern können Sie nicht mehr alles allein verwalten. Richten Sie ein:
- Eine Angebots-/Rechnungssoftware (Obat, Batappli, EBP Bâtiment) — vorbei sind die Zeiten von Angeboten auf Durchschlagpapier
- Einen gemeinsamen Zeitplan (Google Calendar, Organilog) — jeder Arbeiter weiß jeden Morgen, wohin er gehen soll
- Rentabilitätsverfolgung pro Baustelle — um Baustellen zu identifizieren, die Ihre Marge aufzehren
- Schrittweise Delegation: Vertrauen Sie Ihrem erfahrensten Arbeiter die Überwachung bestimmter Baustellen an
Die zu vermeidende Falle
Viele Handwerker stellen in der Hochsaison ein und entlassen in der Nebensaison. Diese Auf-und-Ab-Bewegung ist destruktiv: Kündigungskosten, Kompetenzsverlust, schlechter Ruf als Arbeitgeber.
Es ist besser, einen festen Mitarbeiter einzustellen, den Sie zu 80 % seiner Kapazität auslasten, und in Spitzenzeiten mit Leiharbeit zu ergänzen. Die Stabilität Ihres Teams ist Ihr bestes Gut gegenüber anspruchsvollen Kunden.
Bereiten Sie Ihr Wachstum vor mit einem Businessplan zur Gründung, der auf Ihre Bautätigkeit zugeschnitten ist.
Quellen: FFB (Französischer Bauverband), CAPEB, Tarifvertrag Baugewerbe 2025-2026.